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   SG Stralsund, 30.07.2002 - S 3 KR 7/02   

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https://dejure.org/2002,27841
SG Stralsund, 30.07.2002 - S 3 KR 7/02 (https://dejure.org/2002,27841)
SG Stralsund, Entscheidung vom 30.07.2002 - S 3 KR 7/02 (https://dejure.org/2002,27841)
SG Stralsund, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - S 3 KR 7/02 (https://dejure.org/2002,27841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines Umfeldkontrollgerätes bei Schwerstpflegebedürftigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.01.1990 - 8 RK 16/87

    Zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln bei Querschnittslähmung

    Auszug aus SG Stralsund, 30.07.2002 - S 3 KR 7/02
    Im Übrigen weise er auf das Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 -- 3/8 RK 16/87 -- hin.

    Weiter muss es zur Befriedigung von Grundbedürfnissen -- gesunde Lebensführung, allgemeine Verrichtungen des täglichen Lebens, geistige Betätigung und Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes -- dienen ( Urteil des BSG vom 24.01.1990 -- 3/8 RK 16/87 -- in NJW 1991, 1564).

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R

    Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Stralsund, 30.07.2002 - S 3 KR 7/02
    Dazu gehören insbesondere Körperersatzstücke und typische orthopädische Hilfsmittel, aber auch Geräte, die den Erfolg einer Heilbehandlung bei Anwendung durch den Versicherten selbst sicherstellen sollen (Rspr. des BSG ua. Urteil vom 30. Januar 2001 -- B 3 KR 6/00 R --).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R

    Pflegeversicherung - Aufsicht zur Verhinderung übermäßigen Essens - keine

    Auszug aus SG Stralsund, 30.07.2002 - S 3 KR 7/02
    Im Übrigen sind gerade bei der Zuordnung zu einer Pflegestufe nur die in § 14 Abs. 4 SGB XI Verrichtungen zu beachten ( ständige Rechtsprechung des BSG ua. in SozR 3-3300 § 14 Nrn 14, 2; Urteil vom 28.06.2001 -- B 3 P 7/00 R).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 3/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - nächtliche Hilfeleistung -

    Auszug aus SG Stralsund, 30.07.2002 - S 3 KR 7/02
    Eine Pflege 'rund um die Uhr' ist sogar dann zu bejahen, wenn zwischen zwei erforderlichen Hilfen eine größere Zeitspanne ohne regelmäßigen Hilfebedarf, etwa von siebeneinhalb Stunden liegt ( BSG in SozR 3-3300 § 15 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - L 11 KR 1850/03

    Anspruch auf Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Außerdem wird sie auch in die Lage versetzt, Hilfe herbeizurufen (so auch BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 - SG Stralsund Urteil vom 30.07.2002 - S 3 KR 7/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 16 B 18/08

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Neuprogrammierung

    Davon kann hier eher nicht ausgegangen werden: Denn ebenso wie ein Hörgerät, eine Leseverstärkung oder eine Brille erst dazu dienen, auch ein Medium wie das "Fernsehen" zu nutzen, müssen andere Hilfsmittel sachorientiert eingesetzt werden können, um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens überhaupt nutzbar zu machen (ähnlich der Telefonverstärker (BSG Urteilssammlung der Krankenversicherung -USK- 4866; siehe auch das von d. Kl. benannte Urteil des LSG BW v. 09.09.2003 mit weiteren Nachweisen(in: www.juris.de); vgl. auch SG Stralsund, Urteil vom 30.07.2002 (Az. S 3 KR 7/02, www.juris.de)).
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